Hafenordnung
Alle Mitglieder und Gäste werden gebeten die Einrichtungen und Anlagen des Hafengeländes zweckbestimmt und pfleglich zu nutzen. Wir erwarten ein umweltgerechtes Verhalten im Vereinsgelände. Gastlieger haben sich beim Hafenwart zu melden. Die Hafenliegegebühr ist Bringpflicht. Slippen und Kranen zu den Dienstzeiten des Hafenwarts. Der Hafenwart teilt die Liegeplätze und Stellplätze für Fahrzeuge zu. Das Befahren der Rasenflächen ist nicht erlaubt. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Das Baden im Hafenbecken ist nicht erlaubt.
(Komplette Hafenordnung ist beim Hafenwart erhältlich)Der PWV e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verlust an Leben oder Eigentum während des Aufenthalts im Vereinsgelände.Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub.